Mittwoch, 28.9.2022
Ungarische Straßenmaut kann vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden

Grundsätzlich kann eine ungarische Straßenmaut vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden. Das hat der Zwölfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs heute entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt. Die Revision des beklagten, in Deutschland ansässigen Autovermietungsunternehmens hatte nur insoweit Erfolg, als es die Verurteilung zur Zahlung in Euro anstatt in ungarischen Forint betrifft.

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