Treffen die Beteiligten in einem Strafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung eine Absprache über die Rechtsfolgen, muss der Richter die Angeklagten und die Öffentlichkeit anschließend über den wesentlichen Inhalt informieren. Dazu gehören auch die Standpunkte, die die Betreffenden in dem Gespräch eingenommen haben. Das hat der Bundesgerichtshof am 06.10.2020 entschieden.
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