Donnerstag, 10.12.2020
Keine höhere Rente für DDR-Volkspolizisten

Das Verpflegungs- und Bekleidungsgeld für frühere Volkspolizisten der DDR muss nicht bei der Berechnung ihrer Rente berücksichtigt werden. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts hervor. Die entsprechenden Zuschläge zählten nicht als Arbeitsentgelt, entschieden die Kasseler Richter: “Das Verpflegungsgeld war nicht Bestandteil der Besoldung.“ Sie hoben damit ein teilweise anderslautendes Urteil aus Thüringen auf und bestätigten Urteile aus Sachsen.

Mehr lesen