Die Telekom Deutschland darf bei Nutzung der Website "www.telekom.de" keine personenbezogenen Daten zu Analyse- und Marketingzwecken an Google-Server in die USA übermitteln. Dies hat das Landgericht Köln in einem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erstrittenen Urteil klargestellt. Konkret gehe es um die IP-Adresse, Informationen über den genutzten Browser und das verwendete Endgerät, teilte die Verbraucherzentrale am Mittwoch mit.
Mehr lesenBeim Datenschutz stehen die Vereinigten Staaten aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs in einer Reihe mit Russland und China. Für Unternehmen und öffentliche Verwaltungen in Europa ist die Zusammenarbeit mit Clouddiensten von US-Konzernen wie Amazon, Google und Microsoft heikel, weil die US-Geheimdienste Zugriff auf die gespeicherten Daten haben. Microsoft hat nun eine weitreichende Produktoffensive gestartet, um auf die Datenschutzbedenken einzugehen.
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