Montag, 26.10.2020
Rechnungshof: Gesetzgeber muss "Cum/Fake-Geschäften" Riegel vorschieben

Der Bundesrechnungshof fordert den Gesetzgeber auf, ein neues Modell von Steuerbetrug zu unterbinden. Gemeint sind sogenannte Cum/Fake-Geschäfte, die nun nach "Cum/Ex-" und "Cum/Cum-Geschäften" ebenfalls zu erheblichen Steuerausfällen führten. Es gehe um Missbrauch bei der Erstattung der Kapitalertragsteuer, begünstigt durch das System des derzeitigen Erstattungsverfahrens, so Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofs.

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