Montag, 18.10.2021
COVID-19-Quarantäne: Nichtanrechnung auf Urlaub nur mit ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Wer während seines Urlaubs an COVID-19 erkrankt, muss sich ärztlich bescheinigen lassen, dass er aufgrund der Erkrankung arbeitsunfähig ist. Ansonsten ist der Arbeitgeber nicht zur Nachgewährung von Urlaub verpflichtet, entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Der behördliche Bescheid, mit dem Quarantäne angeordnet worden sei, genüge insoweit nicht. Das LAG hat die Revision zugelassen.

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