Donnerstag, 3.2.2022
Kritik an Corona-Maßnahmen kostet Polizeiärztin Job

Einer beim Land Baden-Württemberg tätigen Polizeiärztin durfte gekündigt werden, nachdem sie in einer Zeitungsanzeige die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 18.11.2020 mit dem "Ermächtigungsgesetz" vom 23.03.1933 gleichgesetzt hat. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Landes verstoßen, so das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg. Insbesondere gehe es um die Pflicht, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu bekennen.

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