Freitag, 26.8.2022
Frist für Schlussrechnung bei Corona-Hilfen verlängert

Die Fristen zur Abgabe der Schlussrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme werden bis zum 30.06.2023 verlängert. Darauf wies das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz am Freitag hin. Grund hierfür sei, dass die Bewilligungsstellen und die eingebundenen prüfenden Dritten derzeit unter anderem wegen der Grundsteuerreform stark belastet sind. Wer keine Schlussrechnung einreicht, muss die Förderleistungen in voller Höhe zurückzahlen.

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Mittwoch, 8.7.2020
Corona-Überbrückungshilfe: DAV fordert Antragsberechtigung auch für Anwälte

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert in einer Mitteilung vom 08.06.2020, dass die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen nur von Steuerberatern, vereidigten Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfern für die betroffenen Unternehmen beantragt werden kann. Er fordert, auch Rechtsanwälte als berechtigte Antragsteller für ihre Mandanten zuzulassen.

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