Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Das sieht eine Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Kabinett beschlossen hat. Sie trat heute in Kraft.
Mehr lesenDer Verwaltungsgerichtshof München hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger in der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung am 24.11.2020 außer Vollzug gesetzt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Testpflicht bei Ansteckungsverdächtigen seien derzeit nicht erfüllt. Zudem bestünden Zweifel an der Verhältnismäßigkeit.
Mehr lesenEine infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung, mit der größere fleischverarbeitende Betriebe verpflichtet werden, ihre Beschäftigen mindestens zwei Mal pro Woche kostenpflichtig auf das Coronavirus testen zu lassen, ist rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren entschieden hat. Fleischverarbeitende Betriebe dürften nicht ohne Weiteres mit Schlachthöfen und Zerlegebetrieben gleichgesetzt werden.
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