Freitag, 1.4.2022
Corona-Sondervermögen in Rheinland-Pfalz zum Teil verfassungswidrig

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat Teile des rheinland-pfälzischen Corona-Sondervermögens zur Bewältigung der Pandemie für mit der Landesverfassung unvereinbar und daher nichtig erklärt. Er monierte einen Verstoß gegen die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse, da es bei einzelnen Maßnahmen, die aus dem Sondervermögen finanziert werden sollen, an einem hinreichenden Veranlassungszusammenhang zu der Corona-Pandemie fehle. Den überwiegenden Teil des Corona-Sondervermögens bestätigte der VerfGH aber.

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Donnerstag, 28.10.2021
Corona-Sondervermögen in Hessen verfassungswidrig

Das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes Hessen zur Abmilderung der Pandemie-Folgen (Gute-Zukunft-Sicherungsgesetz) ist mit der Verfassung des Landes unvereinbar. Dies hat der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden. Das Land muss nun bis Ende März 2022 eine Neuregelung schaffen. Bis dahin gölten die für verfassungswidrig erklärten Vorschriften fort.

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