Freitag, 17.12.2021
Reisende müssen Kosten einer Corona-Rückholaktion mittragen

Die von der weltweiten Corona-Rückholaktion des Auswärtigen Amtes kurz nach Ausbruch der Pandemie Betroffenen dürfen an den Kosten grundsätzlich beteiligt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag in zwei Klageverfahren entschieden. Die Kammer hat allerdings wegen grundsätzlicher Bedeutung jeweils die Berufung zugelassen. Insgesamt sind mittlerweile circa 150 Klagen gegen entsprechende Leistungsbescheide beim VG Berlin anhängig.

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Donnerstag, 7.1.2021
60 Klagen gegen Kostenbeteiligung an Corona-Rückholaktion

Die größte Rückholaktion in der Geschichte der Bundesrepublik kurz nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat ein juristisches Nachspiel. Einige der damals mit Chartermaschinen der Bundesregierung zurückgeholten Reisenden weigern sich, sich an den Kosten zu beteiligen. Inzwischen gibt es 60 Klagen gegen Zahlungsbescheide des Auswärtigen Amts. Das geht Medienberichten zufolge aus einer Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger auf eine Anfrage des FDP-Bundestagsabgeordneten Roman Müller-Böhm hervor.

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