Mittwoch, 5.8.2020
Regierung hält Gesetz für Polizei-Zugriff auf Corona-Gästelisten nicht für erforderlich

Das Bundesjustizministerium will den Zugriff auf Daten aus Corona-Gästelisten durch die Polizei aktuell nicht gesetzlich regeln. Es bestünden keine Bedenken gegen die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung, solange die gesetzlichen Vorgaben in der Strafprozessordnung dafür eingehalten würden, heißt es in einer Auskunft des Ministeriums an den tourismuspolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Marcel Klinge.

Mehr lesen