Montag, 8.11.2021
Corona-Betriebsbeschränkungen im Einzelhandel waren zulässig

Die in der "Corona-Musterallgemeinverfügung" des Landes Rheinland-Pfalz enthaltene Regelung, wonach nur Personen eines Hausstandes zur selben Zeit nach vorheriger Terminvergabe die Verkaufsräume gewerblicher Einrichtungen betreten durften, war rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Insbesondere habe sich die Regelung in das schlüssige Gesamtkonzept des Landes eingefügt.

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