Freitag, 3.12.2021
Bedingungen für Überbrückungshilfe IV stehen

Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Bedingungen für die bis Ende März 2022 verlängerten Corona- Wirtschaftshilfen geeinigt. Die Überbrückungshilfe IV soll Unternehmen helfen, die weiterhin unter coronabedingten Einschränkungen leiden. Schausteller, Marktleute und andere Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.

Mehr lesen