Dienstag, 7.12.2021
Einbindung von Cookie-Dienst mit Datenverarbeitung in den USA unzulässig

Die Hochschule RheinMain darf auf ihrer Webseite keinen Cookie-Dienst nutzen, der die vollständige IP-Adresse der Endnutzer auf Server eines Unternehmens übermittelt, dessen Unternehmenszentrale sich in den USA befindet. Dies hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren mit Beschluss vom 01.12.2021 entschieden.

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