Entgegen der Auffassung des Finanzamtes stufte das Finanzgericht Düsseldorf die Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments als gewerbliche Tätigkeit ein. Die Grenze privater Vermögensverwaltung sei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Verklammerung überschritten, so das FG.
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