Freitag, 8.5.2020
BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags auf dem Chemnitzer Stadtfest durch das Landgericht Chemnitz bestätigt. Die Verurteilung wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten sei rechtsfehlerfrei, insbesondere die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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