Mittwoch, 11.8.2021
Landtag darf Mitglied im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" bleiben

Die Mitgliedschaft des Bayerischen Landtags im "Bayerischen Bündnis für Toleranz" ist verfassungsgemäß. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof heute entschieden und einen Antrag der AfD-Landtagsfraktion und zweier Abgeordneter als unzulässig abgewiesen. Es handele sich nicht um einen zulässigen Gegenstand für einen Organstreit, so die Begründung. Zudem sei die Verletzung oder Gefährdung eigener Rechte nicht ausreichend dargelegt worden.

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