Mittwoch, 2.6.2021
Schokoriegel "Butterfinger" darf in anderer Verpackung weiter verkauft werden

Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per se rechtsmissbräuchlich. Ferrero hat daher keinen Anspruch auf Löschung der Marken "Butterfinger" und "Baby Ruth" in Deutschland. Das Landgericht München I hat gestern der Klage von Ferrero nur insoweit stattgegeben, als diese ein Verbot des Vertriebs eines Schokoladenriegels "Butterfinger" in einer mit dem US-amerikanischen "Original" vergleichbaren Aufmachung begehrt.

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