Dienstag, 17.5.2022
Ex-Mitarbeiter darf Buch mit Interna zu russischem Medienkonzern veröffentlichen

Die inländische Öffentlichkeit hat ein erhebliches Interesse zu erfahren, dass ein deutschsprachiges Tochterunternehmen eines russischen Medienkonzerns möglicherweise in verdeckte Ermittlungen in Bezug auf russische Regimekritiker involviert war. Berechtigte Belange des Unternehmens müssten hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zurücktreten, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

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