Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vorerst weiter vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nahm das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde der deutschen Tochtergesellschaft nicht zur Entscheidung an. Nach Ansicht des Gerichts ist es nicht unzumutbar, eine Entscheidung in der Hauptsache vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten.
Mehr lesenVor dem Hintergrund der aktuellen Drohungen Russlands gegenüber Deutschland durfte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Nutzung von Virenschutzsoftware des russischen Softwareunternehmens Kaspersky warnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden und damit die Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky gegen einen entsprechenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln abgelehnt.
Mehr lesenDas Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durfte vor Virenschutzsoftware des russischen Herstellers Kaspersky warnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren entschieden. Es liege eine die Warnung rechtfertigende Sicherheitslücke vor, da die Gefahr bestehe, dass Kaspersky angesichts des Ukraine-Kriegs für russische Cyberangriffe auch auf Deutschland genutzt werde.
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