Dienstag, 18.1.2022
Miriam Meßling wird Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts

Seit September 2021 steht Miriam Meßling dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Vierten BSG-Senat und seit Dezember 2021 auch dem für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Elften Senat vor. Mit Wirkung zum 17.01.2022 ist die Vorsitzende BSG-Richterin jetzt zur Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts ernannt worden. Sie folgt in dieser Position Thomas Voelzke nach, der mit Ablauf des 30.11.2021 in den Ruhestand getreten ist.

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