Donnerstag, 16.9.2021
In Berlin lebender Brite darf nicht für Bezirksverordnetenversammlung kandidieren

Die Entscheidung der Berliner Wahlbehörden, einem in Berlin lebenden britischen Staatsangehörigen, der für die Partei Volt für die Bezirksverordnetenversammlung kandidieren will, das aktive und passive Wahlrecht zu versagen, ist rechtmäßig. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden. Dem Briten fehle infolge des Brexits die erforderliche Unionsbürgerschaft.

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