Donnerstag, 23.9.2021
Forsa darf "Sonntagsfrage" auch Briefwählern stellen

Im Eilverfahren um die "Sonntagsfrage" mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa ist Bundeswahlleiter Georg Thiel gescheitert: Forsa darf vor dem Tag der Bundestagswahl Umfragen veröffentlichen, in die auch die Angaben von Briefwählerinnen und Briefwählern über ihre bereits getroffenen Wahlentscheidungen einfließen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel entschieden und die Beschwerde Thiels zurückgewiesen.

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