Die Genehmigung einer ganzen Reihe von Portoerhöhungen der Deutschen Post durch die Bundesnetzagentur war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Die Bundesnetzagentur sei von einem nicht zutreffenden Maßstab für die genehmigungsfähigen Kosten der Deutsche Post AG ausgegangen. Für den "normalen" Postkunden hat das Urteil aber wohl keine Auswirkungen. Zu viel gezahltes Porto zurückverlangen können grundsätzlich nur die erfolgreichen Kläger.
Mehr lesenDer Gesetzentwurf zur Verbesserung der Strafverfolgung beim Handel etwa mit Betäubungsmitteln per Brief oder Paket ist im Wirtschaftsausschuss des Bundestags unterschiedlich beurteilt worden. Neben grundsätzlicher Befürwortung der Strafverfolgungsmaßnahmen gab es Kritik an einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der quasi eine nachträgliche Legitimierung der vom Bundesverwaltungsgericht kassierten Briefportoregulierung vorsehe.
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