VW-Aktionäre haben keine Schadenersatzansprüche gegen Bosch wegen Lieferung der in Dieselfahrzeugen verbauten Abgas-Manipulationssoftware. Es sei keine Beihilfe des Zulieferers zu einer möglichen unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts anzunehmen, entschied der Bundesgerichtshof und bestätigte damit die jetzt rechtskräftige vorinstanzliche Entscheidung.
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