Mittwoch, 9.6.2021
Autofahrer haftet bei Kollision mit am Fahrbahnrand stehenden Kind

Erfasst ein Pkw ein zu nah an der Bordsteinkante wartendes elfjähriges Kind, führt dies zu einer ganz überwiegenden Haftung des Autofahrers. Dies hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken klargestellt. Trete ein Haftpflichtversicherer bei eindeutiger Haftungslage über Jahre hinweg nicht in die Schadensregulierung ein, könne dies den Schmerzensgeldanspruch erhöhen, entschied das Gericht weiter.

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