Im vorigen Oktober setzte die BNetzA erstmals Entgelte für einen Zugang zu einem öffentlich geförderten Glasfasernetz fest. Die Festsetzung war aber rechtswidrig, hat das VG Köln entschieden und einem Eilantrag des Netzbetreibers Vodafone stattgegeben. Es monierte formelle und inhaltliche Fehler.
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