Die Bundesregierung hat eine "grundlegende Novelle" des "Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst" (BND) vorgelegt. Damit will sie Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen. Der Gesetzentwurf zur Änderung des BND-Gesetzes (BT-Drs. 19/26103) steht am 29.01.2021 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
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