Donnerstag, 30.3.2023
Kein Anspruch auf Informationszugang gegen BMJ in Ermittlungsverfahren

Das Bundesjustizministerium (BMJ) muss keinen Informationszugang zu Unterlagen gewähren, die ein beim Generalbundesanwalt geführtes strafrechtliches Ermittlungsverfahren betreffen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sei hier nicht anwendbar, da das Ministerium insoweit als Organ der Rechtspflege und nicht als Behörde im Sinn des IFG tätig sei.

Mehr lesen