Donnerstag, 29.7.2021
Webseite des Innenministeriums muss Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht erwähnen

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch darauf, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erwähnt zu werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren bestätigt. Ein Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG komme nicht in Betracht, weil die Stiftung keine staatliche Förderung erhalte wie die anderen auf der Webseite genannten Stiftungen.

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