Mittwoch, 22.12.2021
EuGH zu Kündigung von Verträgen der Telekom mit iranischer Bank

Im Zuge erneuter Sanktionen der USA gegen Iran und der Androhung von Sekundarsanktionen gegen ausländische Unternehmen hatte die Telekom Verträge mit einer iranischen Bank gekündigt. In diesem Zusammenhang hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das unionsrechtliche Verbot, den Sekundärsanktionen nachzukommen, in einem Zivilprozess geltend gemacht werden kann. Das Verbot gelte zwar auch ohne eine gesonderte Aufforderung oder Weisung einer US-Verwaltungs- oder Justizbehörde, doch dürfe es nicht die unternehmerische Freiheit einer von ihm erfassten Person dadurch verletzen, dass es bei ihr zu unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Verlusten führt.

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