Montag, 11.10.2021
Blindheit kein Grund zur Verwehrung eines Elektrorollstuhls

Eine Krankenkasse darf die Versorgung eines Multiple-Sklerose-Patienten mit einem Elektrorollstuhl nicht deswegen verweigern, weil der Versicherte blind ist. Sehbeeinträchtigungen seien kein genereller Grund, eine Verkehrstauglichkeit bei Elektrorollstühlen abzulehnen, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Es hebt die Aufgabe des Hilfsmittelrechts hervor, Menschen mit Behinderungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

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