Donnerstag, 2.2.2023
Umsatzsteuerermäßigung beim Hilfsmittelverkauf für Blinde nur bei fürsorgeorientierter Hilfestellung

Der Warenverkauf einer gemeinnützigen Blindenselbsthilfeorganisation, die Hilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen vertreibt, unterliegt laut Bundesfinanzhof nur dann dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, wenn neben der Produktberatung fürsorgeorientierte Hilfestellungen gegeben werden oder der Verkauf im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Kursangebot zur Förderung der gemeinnützigen Tätigkeit steht.

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