Wer ein im Internet von einem Arzt bereitgestelltes "Blanko-Attest" zur Befreiung von der Maskenpflicht verwendet, kann sich hiermit strafbar machen. Wie das Oberlandesgericht Celle entschieden hat, kommt eine Strafbarkeit nach § 279 StGB wegen Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses in Betracht.
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