Freitag, 19.11.2021
Schadensersatz nach Abdrift von Pflanzenschutzmitteln

Das Oberlandesgericht Hamm hat zwei von drei beklagten Landwirten aus Lichtenau wegen der Abdrift von Pflanzenschutzmitteln zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet. Hinsichtlich des dritten beklagten Landwirts hat das Gericht die klageabweisende Vorinstanz bestätigt. Der Kläger, selbst Landwirt, hatte den Kollegen vorgeworfen, dass das Pflanzenschutzmittel von ihren konventionell bewirtschafteten Flächen auf seine Bio-Anbauflächen gelangt sei.

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