Montag, 7.2.2022
Bund darf Vizepräsidentenstelle am BFH vorläufig nicht besetzen

Das Vizepräsidentenamt am Bundesfinanzhof darf vorerst nicht mit der dafür ausgewählten Bewerberin Anke Morsch (SPD) besetzt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München auf die Eilanträge dreier Konkurrenten entschieden. Der Leistungsvergleich der Bewerber sei rechtsfehlerhaft erfolgt und die drei Konkurrenten seien damit in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch aus Art. 33 Abs. 2 GG verletzt.

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