Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger, der wegen Steuerhinterziehung und Falschbeurkundung im Amt strafrechtlich verurteilt wurde, ist unzuverlässig im Sinne des Schornsteinfeger-Handwerkgesetzes. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Eilverfahren entschieden. Die Aufhebung seiner Bestellung sei daher rechtmäßig.
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