Das Bundesverwaltungsgericht hat gestern die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau vom 14.12.2021 gekippt. Zur Begründung verwies das höchste deutsche Verwaltungsgericht zum einen auf das Fehlen einer tauglichen Rechtsgrundlage. Zum anderen monierten die Leipziger Richter einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. In der Vorinstanz war der Normenkontrollantrag noch erfolglos gewesen.
Mehr lesenDie Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg ist voraussichtlich rechtmäßig. Die Anhebung der Regelgebühr für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen von 30 Euro auf 360 Euro im Jahr sei immer noch verhältnismäßig und - ebenso wie die Staffelungs- und Ermäßigungstatbestände - sachlich gerechtfertigt, entschied der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in einem Eilverfahren.
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