Donnerstag, 30.9.2021
Rechtswidrige Beanstandungsverfügung des Gesundheitsministeriums gegen Bewertungsausschuss

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beanstandungsverfügung aufgehoben, die das Bundesgesundheitsministerium im Wege der Rechtsaufsicht gegen den Bewertungsausschuss für die vertragsärztliche Versorgung erlassen hatte. Das Ministerium habe die Grenzen der zulässigen Rechtaufsicht überschritten. Das LSG hat die Revision zugelassen.

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