Dienstag, 22.11.2022
Corona-Regeln: Sächsische Kontaktbeschränkungen rechtens - Bayerns strenge Ausgangssperre nicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute erstmals über die Rechtmäßigkeit früherer Corona-Schutzverordnungen aus der Anfangszeit der Pandemie entschieden. In zwei Urteilen bestätigte es die sächsischen Kontaktbeschränkungen mit der Schließung von Gastronomiebetrieben und Sportstätten aus dem April 2020 als rechtmäßig. Die strenge Ausgangssperre, die Bayern im März 2020 verhängt hatte, sei jedoch unverhältnismäßig gewesen.

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