Einer schwerbehinderten Bewerberin, der die fachliche Eignung für eine von einem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle nicht evident fehlt, ist in der Regel eine Entschädigung nach dem AGG zu zahlen, wenn sie nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden ist. Das Verwaltungsgericht Mainz sprach einer Systemgastronomin eine Entschädigung zu, die wegen fehlender kaufmännischer Ausbildung nicht eingeladen worden war.
Mehr lesenBei der Bewerbung um eine Notarstelle kann die Tätigkeit einer Rechtsanwältin als Insolvenzverwalterin im Rahmen der Wartezeit nicht berücksichtigt werden. Das hat der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs gestern entschieden. Dass die Insolvenzverwaltung zum Berufsbild des Rechtsanwalts gehöre, sei nicht der entscheidende Gesichtspunkt. Maßgeblich sei vielmehr, ob die Tätigkeit geeignet sei, das für das Notaramt nötige Erfahrungswissen zu vermitteln.
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