Nimmt ein Notar wiederholt Beurkundungen in den Räumen einer Vertragspartei vor, verstößt er gegen das Gebot der Unparteilichkeit. Der Jurist erweckt bei Testaten in Gemeinderäumen laut Bundesgerichtshof den Anschein, er stehe in einem unangemessenen Näheverhältnis zu der Kommune. Dadurch verletze er seine Berufspflichten und setze sich disziplinarischen Maßnahmen der Notarkammer aus.
Mehr lesenWer ein Grundstück nur unter der Bedingung kaufen will, dass ein weiterer baurechtlicher Vertrag zwischen den Parteien gilt, sollte sich genau überlegen, inwieweit eine einheitliche Geltung gewollt ist. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ist der Parteiwille darüber, inwieweit die Verträge miteinander "stehen und fallen", dafür entscheidend, ob beide Geschäfte beurkundet werden müssen oder nicht.
Mehr lesenDer Geburtsname eines Kindes richtet sich grundsätzlich nach einem der beiden Elternteile. Kann dieser seinen Nachnamen nicht nachweisen, muss das Standesamt laut Bundesgerichtshof die Namenserteilung im Register mit dem einschränkenden Zusatz "Namensführung nicht nachgewiesen" beurkunden.
Mehr lesenEin Notar, der ohne objektives Sicherungsinteresse der Beteiligten die Geschäfte über ein kostenpflichtiges Notaranderkonto abwickeln lässt, begeht ein Dienstvergehen. Ob ein Sicherungsinteresse vorliegt, darf er aber selbst beurteilen. Die Aufsichtsbehörde hat diesbezüglich einen nur beschränkten Prüfungsspielraum und kann laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht einfach die Beurteilung des Notars durch eine eigene Bewertung ersetzen.
Mehr lesen