Wird in einem Unternehmen nach Beginn der Umsetzung einer Stilllegung erstmals ein Betriebsrat gegründet, kann dieser nicht den Abschluss eines Sozialplans erzwingen. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass er nur im Vorfeld einer geplanten Betriebsänderung beteiligt werden müsse. Existiere zu diesem Zeitpunkt keine Belegschaftsvertretung, so lebe das Recht nicht wieder auf.
Mehr lesen