Dienstag, 31.1.2023
Kein Nachholen firmeninterner Stellenausschreibungen

Ein Arbeitgeber muss alle freien offenen Stellen auf Verlangen des Betriebsrats erst unternehmensintern ausschreiben, bevor er ihn um Zustimmung zu getroffenen Personalentscheidungen bittet. Dies kann laut Bundesarbeitsgericht grundsätzlich nicht während des gerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens nachgeholt werden. Dem könne der Arbeitgeber sich auch nicht durch Kündigung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung entziehen.

Mehr lesen