Montag, 15.11.2021
Mietklausel ohne Sortiments- und Konkurrenzschutz ist wirksam

Eine Klausel, die den Konkurrenzschutz eines Ladenmieters in einem Einkaufszentrum ausschließt und eine Öffnungspflicht beinhaltet, benachteiligt ihn auch dann nicht unangemessen, wenn sie zugleich eine vage Sortimentsbindung enthält. In solchen Fällen kann sich der Mieter laut Bundesgerichtshof mit einem breiten Warenangebot schützen. Verteidige der Vermieter falsche Betriebskostenabrechnungen, könne der Mieter dahingegen ohne Abmahnung kündigen.

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