Montag, 11.10.2021
Spielhallen können Bewirtungskosten nur teilweise steuerlich absetzen

Stellt eine Spielhalle ihren Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt hierin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70% den Gewinn mindern. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es liege keine bloße Aufmerksamkeit vor, die den vollständigen Betriebsausgabenabzug zulassen würde, da sich der Spielgast möglichst lange in der Spielhalle aufhalten soll, um höhere Einnahmen zu erzielen.

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