Freitag, 7.5.2021
Betriebliche Nutzungsdauer für Hausboot beträgt 30 Jahre

Einkünfte, die durch die Vermietung eines festverankerten Hausboots an Feriengäste erzielt werden, sind nach dem Finanzgericht Düsseldorf als Vermietungseinkünfte einzuordnen. Der Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung werde in diesem Fall nicht verlassen, so die Begründung. Das FG entschied außerdem, dass die betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots 30 Jahre beträgt. Die Klägerin hatte eine Nutzungsdauer von 15 Jahren zugrunde gelegt.

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