Freitag, 15.5.2020
Betreuungsgerichtliche Genehmigung für Erbschaftsanfechtung kann nur im Namen des Betreuten erstritten werden
Der Bundesgerichtshof hat mit einer weiteren Entscheidung die Rechte von gesetzlich Betreuten gestärkt. Betreuer können eine betreuungsgerichtliche Genehmigung (hier: zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme des Betreuten) nicht aus eigenem Recht gerichtlich verfolgen. Eine eigene Rechtsbeschwerde kann auch nicht im Nachhinein als Antrag des Betreuten ausgelegt werden. Mehr lesen