Der Bundesgerichtshof hat mit einer weiteren Entscheidung die Rechte von gesetzlich Betreuten gestärkt. Betreuer können eine betreuungsgerichtliche Genehmigung (hier: zur Anfechtung einer Erbschaftsannahme des Betreuten) nicht aus eigenem Recht gerichtlich verfolgen. Eine eigene Rechtsbeschwerde kann auch nicht im Nachhinein als Antrag des Betreuten ausgelegt werden.
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