Dienstag, 30.6.2020
Polizeiliches Betreten eines MdB-Büros verletzte Abgeordnetenrechte

Der Präsident des Deutschen Bundestages hat einen Abgeordneten durch in seinem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, dass die Polizei anlässlich eines Staatsbesuchs des türkischen Staatspräsidenten Recep Erdogan dessen Räume im Bundestag betreten hat. Die Beamten hatten in dem Büro des Mitglieds der Fraktion Die Linke angebrachte Plakate mit Zeichen der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG entfernt. Das Bundesverfassungsgericht hält dies für unverhältnismäßig. Es hätten nur sehr schwache Anhaltspunkte für eine Gefahrenlage bestanden.

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